Kostenloser Versicherungscheck bei unserem Partner HUK COBURG – Fair und zwanglos!

Hochzeit, Familie, Kinder:

Mit dem Versicherungs-Check an den Partner denken und Geld sparen

Sie sind frisch verheiratet und ziehen mit Ihrem Ehepartner in eine gemeinsame Wohnung? Sie gründen eine Familie, bekommen Zuwachs, die Lebensumstände ändern sich? Dann können Sie mit einem Versicherungs-Check oft bares Geld sparen und Ihren Partner vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Welche Versicherungen sind bei einer Hochzeit betroffen?

Hausrat­versicherung

Kündigung: Sind zwei Policen vorhanden, wird ein Vertrag überflüssig. Ein Blick in die Bedingungen hilft Ihnen zu entscheiden, welche Police am besten zu Ihren individuellen Lebensumständen passt. – Sollte eine Kündigung nicht möglich sein, können Sie zumindest die Versicherungssummen der beiden Verträge aufeinander abstimmen.

Versicherungssumme: Wenn sich Ihr Hausrat nach der Hochzeit verdoppelt, reicht die Versicherungssumme eines Vertrages oft nicht aus. Denn um im Schadenfall abgesichert zu sein, muss die Versicherungssumme dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen. Für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 700 € pro Quadratmeter. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist Unterversicherung Thema kein Thema mehr.

Private Haft­pflicht­versicherung

Kündigung: Hat jeder von Ihnen eine eigene Police, sollten Sie nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig beenden lässt, denn durch die Hochzeit ist Ihr Ehepartner in den allermeisten Fällen mitversichert. – In der Regel führt der Versicherer mit den älteren Vertragsrechten den Vertrag fort.

Rechts­schutz­versicherung

Kündigung: Bringen Sie beide einen eigenen Vertrag mit in die Ehe, gilt: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz: Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Bei gleichwertigem Versicherungsschutz entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.

Lebens­versicherung & Renten­versicherung

Bezugsrecht:  Haben Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, dann sollten Sie spätestens zum Hochzeitstermin nachschauen, an wen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Bei vielen Singles stehen Eltern, Geschwister oder gar frühere Partner als Bezugsberechtigte in der Police. Wenn Sie das Bezugsrecht nicht auf den aktuellen Partner umschreiben lassen, geht der im Falle Ihres Ablebens leer aus.

Lassen Sie sich bei unserem kostenlosen Versicherungs-Check unverbindlich und umfassend beraten. Wir haben für jeden Lebensabschnitt den passenden Versicherungsschutz für Sie.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert